Einzelpsychotherapie
Einzelpsychotherapie beschreibt die Behandlung von seelischen Problemen in einem Einzelsetting, d.h. der Patient/die Patientin arbeitet im Kontakt mit einem Therapeuten/einer Therapeutin an seinen Problemen und Symptomen, mit dem Ziel, diese zu reduzieren und neue Lösungsmöglichkeiten und eine ver-besserte Lebensqualität zu entwickeln. Dysfunktionale (störende) Zustände und/oder Strukturen des Patienten/der Patientin werden herausgearbeitet, gespiegelt und/oder gedeutet, erklärt, in den Zusammenhang mit Biographie gebracht und ähnliches. Dieses kann geschehen durch direktive oder nondirektive Verfahren.
Es gibt drei Richtlinienpsychotherapien, d.h. drei verschiedene Verfahren, die von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen sowie den Beihilfestellen als erstattungsfähig anerkannt werden:
Die Genehmigung einer Psychotherapie erfolgt über Antrag bei dem entsprechenden Kostenträger, d.h. bei gesetzlich versicherten Patienten bei der Krankenkasse (GKV), bei privat versicherten Patienten ebenfalls bei der Krankenkasse (PKV) und ggf. zusätzlich bei der zuständigen Beihilfestelle.
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen bezahlen in der Regel zunächst fünf sogenannte probatorische Sitzungen ohne ausführlichen schriftlichen Antrag. Diese Zeit soll dazu dienen, einander kennenzulernen und anhand der Symptomatik eine Diagnose festzulegen. Entscheiden sich dann Patient und Therapeut für die weitere Arbeit, stellt der Therapeut einen Antrag unter Verwendung der von dem Kostenträger ausgegebenen Formulare.
Es gibt die Möglichkeit, eine Kurzzeittherapie von 25 Stunden zu beantragen oder eine Langzeittherapie, die je nach Richtlinienverfahren in der Stundenzahl variiert. Näheres dazu können Sie auf den Unterseiten zu den einzelnen Therapieverfahren lesen.
Eine einzeltherapeutische Sitzung dauert 50 min, bei Bedarf sind auch Doppelstunden (100 min) möglich. Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt, gegen Ende der Therapie werden oft größere Abstände vereinbart.
Ein Überweisungsschein zu einem Psychotherapeuten ist inzwischen nicht mehr erforderlich, wohl aber ist zu beachten, ob der Therapeut einen sogenannten Kassensitz hat oder nicht.
Durch die Kolleginnen in dieser Praxis können nur (siehe Hauptseite) Privatpatient*innen und Patient*innen mit Beihilfeanspruch behandelt werden, jedoch nicht ohne weiteres Patient*innen, die gesetzlich versichert sind. Für diese Patient*innen bedarf es zunächst einer Kostenerstattungszusage durch die gesetzliche Krankenkasse. Näheres hierzu können Sie erfahren unter Service-Informationen zur Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte.
Im Rahmen der sogenannten probatorischen Sitzungen wird gemeinsam versucht, die Beschwerden/Probleme, deren mögliche Entstehungs-geschichte und die persönliche Lebenssituation des Patienten/der Patientin zu erfassen, um eine Diagnose zu stellen und gemeinsam einen möglichen Behandlungsplan zu erarbeiten sowie zu überprüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Spätestens nach Ablauf dieser 5 Stunden wird der Antrag auf Langzeit- oder Kurzzeittherapie gestellt. Sobald die entsprechend beantragten Sitzungen bewilligt sind, kann der eigentliche Therapieprozess beginnen.
Frequenz und Dauer der Einzelpsychotherapie hängen vom jeweiligen Störungsbild bzw. von der Lebenssituation des Patienten/der Patientin ab und fallen zudem je nach angewandter Methode unterschiedlich aus.